Erhöhung der Ausbildungsbeihilfen

Studien zeigen: die attraktivste Eigenschaft eines Unternehmens ist stets das Weiterbildungsangebot.
– Sie wollen neue Fertigkeiten und Fähigkeiten Ihrer Mitarbeiter fördern?
– Sie wollen den Notstand an talentiertem Nachwuchs innerbetrieblich lösen?
– Sie wollen in Ihr Personal investieren und dafür finanzielle Unterstützung erhalten?

Gerade auch in Zeiten des Fachkräftemangels ist es wichtig, dass Unternehmen Personal aus- und weiterbilden. Ziel ist die Verbesserung der Qualifizierung der Arbeitnehmer, auch im Hinblick auf die Sicherung des Wirtschaftsstandorts Ostbelgien. Unternehmen, welche Personal am Arbeitsplatz weiterbilden möchten, können in den Genuss einer Ausbildungsbeihilfe der Deutschsprachigen Gemeinschaft kommen.

Am 17. September 2020 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Erlass verabschiedet, der eine Erhöhung der Ausbildungsbeihilfen und eine Vereinfachung des Antragsverfahrens vorsieht.

19 % Indexierung der Zuschussbeträge und der maximalen Förderhöhe

Aktuell beträgt der Zuschuss 9 Euro pro Ausbildungsstunde, wenn es sich um ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) handelt und 6 Euro, wenn es sich um ein Großunternehmen handelt. Für alle Anträge, die ab dem 1. Oktober 2020 beim Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingehen, werden diese Beträge auf 7,10 Euro bzw. 10,70 Euro angehoben.

Außerdem ist eine Anpassung der Höchstbeträge vorgesehen, die ein Unternehmen pro Jahr über die Ausbildungsbeihilfen erhalten kann. Diese liegen aktuell bei 15.000 Euro für KMU und bei 20.000 Euro für Großunternehmen. Ab dem 1. Oktober 2020 werden diese Höchstbeträge auf 17.900 € Euro bzw. 23.800 € Euro angehoben.

Das Gesamtbudget für Ausbildungsbeihilfen wird im Jahr 2021 400.000 Euro betragen und zeigt, welchen Stellenwert der Qualifizierung, Ausbildung und Weiterbildung für die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Ostbelgien beigemessen wird.

Vereinfachtes Antragsverfahren – Verkürzte Bearbeitungsdauer

Eine grundlegende Änderung ist die Fusion des Grundantrages mit der auszufüllenden Akte. Ab dem 1. Oktober 2020 teilt das Unternehmen bereits bei der Antragsstellung die Inhalte und den Umfang der Ausbildungen mit.

Darüber hinaus wird keine Konvention mehr zwischen dem Arbeitsamt und dem Unternehmen abgeschlossen, da die Modalitäten zur Gewährung der Ausbildungsbeihilfe in der Genehmigung des Arbeitsamtes präzisiert werden.

Die aktuelle Verpflichtung, während der Laufzeit der Konvention mindestens 80 % des globalen Personalbestandes beizubehalten, entfällt. Das Unternehmen braucht somit keine offiziellen Bescheinigungen über die beschäftigten Vollzeitäquivalenzen der Quartale zu Beginn und zum Ende des Ausbildungszeitraums mehr einzureichen.

Durch dieses abgeänderte Antragsverfahren wird der Verwaltungsaufwand reduziert und die Bearbeitungsdauer der Anträge erheblich verkürzt, wodurch die Ausbildungsbeihilfe auch für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver wird.

Administrativer Ablauf

Das Antragsformular kann auf der Internetseite des Arbeitsamtes abgerufen werden.

Nachdem das Unternehmen seinen vollständigen Antrag eingereicht hat, erhält es eine Empfangs-bestätigung innerhalb von 5 Arbeitstagen. Falls der Antrag unvollständig ist, kann das Unternehmen innerhalb von 10 Arbeitstagen Angaben nachreichen. Wenn dies nicht erfolgt, wird der Antrag annulliert.

Die Ausbildungen dürfen frühestens ab dem Tag des Versandes der Empfangsbestätigung, die dem Unternehmen mitteilt, dass der Antrag vollständig ist, beginnen.

Die Genehmigung oder Ablehnung durch das Arbeitsamt erfolgt innerhalb von 30 Arbeitstagen. Die nachfolgende Billigung durch den Minister liegt innerhalb von 15 Arbeitstagen vor. Anschließend werden 50 % des Förderbetrages ausgezahlt.

Nach Abschluss des Ausbildungszeitraums müssen alle Belege, die Forderungsanmeldung und eine Auflistung der effektiven Schulungsstunden gemäß Vorlage innerhalb von 1 Monat beim Arbeitsamt eingereicht werden. Die abschließende Kontrolle durch das Arbeitsamt findet innerhalb von 1 Monat nach Erhalt der Forderungsanmeldung statt. Die restlichen 50% der Förderung werden in Funktion der Realisierung ausgezahlt.

Weitere Auskünfte erteilt das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Vennbahnstraße 4/2 – 4780 St. Vith

Tel.: +32 (0)80 280 060

E-Mail: betriebsberatung@adg.be

Internetseite: www.adg.be