Einzelperson oder Gesellschaft

Vorteile

  • Die selbstständige Privatperson trifft ihre Entscheidungen alleine, was eine schnellere Reaktion und eine größere Flexibilität ermöglicht
  • Der Unternehmer ist alleiniger Besitzer des Geschäfts
  • Er verfügt alleine über seinen ganzen Geschäftsgewinn
  • Die vereinfachte Buchhaltung ist anwendbar
  • Die Kosten und Formalitäten der Verwaltung halten sich in Grenzen.
  • Unpfändbarkeit des Hauptwohnsitzes: Am 7. Juni 2007 ist ein Gesetz zur Existenzabsicherung der selbstständigen Privatpersonen in Kraft getreten.
    Die Unpfändbarkeitserklärung kann bei einem Notar nach Wahl aufgestellt werden und beinhaltet eine genaue Beschreibung der Wohnung und der Rechte des Selbstständigen.  Der notarielle Akt muss beim zuständigen Hypothekenamt einregistriert werden.
    Mit dem Schutz der eigenen Privatwohung fällt also ein wichtiger Risikofaktor weg !

Nachteile

  • Der Unternehmer haftet alleine für alle Verluste
  • Krankheit und/oder Todesfall führen in der Regel zum Ende des Unternehmens
  • Der Unternehmer unterliegt dem Steuersatz der natürlichen Personen (der ab einer gewissen Gewinnsumme über dem des Gesellschaftssteuersatzes liegt).

Vorteile

  • Der Gewinn der Gesellschaft kann zwischen dem Unternehmen und dessen Führungskräften aufgeteilt werden. Somit besteht die Möglichkeit, die stufenweise Anhebung der Steuersätze sowohl für die Gesellschaft als auch für deren Führungskräfte zu mildern.
  • Die Gesellschaft unterliegt der Körperschaftssteuer, die ab einer gewissen Gewinnsumme unterhalb des Steuersatzes für die natürlichen Personen liegt.
  • In bestimmten Gesellschaften ist das Risiko auf die Einlagen, die das Gesellschaftskapital darstellen, beschränkt.
  • Tod, Krankheit der Gesellschafter führen nicht automatisch zu einer Auflösung der Gesellschaft.
  • Der Konkurs einer Gesellschaft bedeutet nicht zwangsläufig der Konkurs der Gesellschafter.
  • Die Verluste der Gesellschaft können aufgeteilt werden.

Nachteile

  • Die Gesellschaft unterliegt sehr strikten buchhalterischen Vorschriften.
  • Die Gründung einer Gesellschaft kann mit erheblichen Kosten verbunden sein.
  • Die Funktionsweise einer Gesellschaft ist schwerfälliger, unterliegt gewissen gesetzlich festgelegten Formen und kann sich als kostspieliger erweisen als bei einer selbstständigen Privatperson.