Formalitäten vor der Niederlassung

Eröffnung eines Bank- oder Postscheckkontos

Jeder Geschäftsmann muss ein Konto bei einer in Belgien ansässigen Bank, Postverwaltung oder öffentlichen Finanzeinrichtung auf seinen Namen eröffnen.
Bei der Gründung eines Unternehmens als natürliche Person ist es ratsam, ein Geschäftskonto zu eröffnen, damit die geschäftlichen Kontenvorgänge von den privaten Angelegenheiten getrennt bleiben und Berufskredite von der Bank gewährt werden können. Bei einer Gesellschaft muss das Konto die Bezeichnung des Firmennamens tragen.
Die Kontonummer ist zusammen mit dem Namen des Geldinstituts, bei dem das Konto geführt wird, auf allen Geschäftsunterlagen (Briefen, Rechnungen,…) anzugeben. In Ermangelung kann der Geschäftsmann bei Nichtzahlung seines Schuldners keine Verzugszinsen eintreiben.


Im Falle einer Gesellschaftsgründung: Unternehmensgericht

Die Aufstellung eines Finanzplans wird vom Gesetz auferlegt. Dieser wird bei einem Notar hinterlegt und begrenzt die Verantwortung der Teilhaber.

Die Gründung einer Gesellschaft muss außerdem durch eine notarielle Urkunde festgehalten werden. Der Notar hinterlegt die Gründungsakte (Statuten) bei der Geschäftsstelle des Unternehmensgerichts zwecks Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt www.moniteur.be.


Eintragung beim Unternehmensschalter und Beantragung einer Unternehmensnummer

Nachweis der Betriebsführungskenntnisse

Allgemeine Kenntnisse der Betriebsführung sind unter anderem Grundkenntnisse der Buchhaltung, des Finanzwesens, der Rechtslehre und des Steuerwesens. Das KMU-Programmgesetz vom 10. Februar 1998 bestimmt den gesetzlichen Rahmen der Betriebsführungskenntnisse, die ab dem 1. Januar 1999 für jede 1. Eintragung aller selbstständigen Tätigkeiten beim ehemaligen Handelsregister und jetzigen Unternehmensschalter verlangt werden.

Diese Kenntnisse können erwiesen werden durch:

Diplome:

  • ein Hochschul- oder Universitätsdiplom
  • ein Abiturzeugnis:
    1. datiert vor dem 30.09.2000: mit jeglicher Ausrichtung (6.A, 6.TQ oder 7.B vor 1996 + zusätzlicher Nachweis für die Betriebsführung)
    2. datiert nach dem 30.09.2000: mit wirtschaftlicher Ausrichtung + zusätzliche Bescheinigung für Betriebsführung unbedingt erforderlich
  • einen Meisterbrief:
    1. datiert vor dem 30.09.2000: mit Abschluss der 2 Meisterjahre oder mit Abschluss des 1. Meisterjahres + Bescheinigung für Betriebsführung
    2. datiert nach dem 30.09.2000 : mit Abschluss der 2 Meisterjahre + Bescheinigung für Betriebsführung
  • ein Schnellkursdiplom: 128 Stunden während 3 Monaten beim ZAWM
  • Abendschuldiplom
  • Zentraljurydiplom : Zur Vorbereitung auf die Prüfung wird ein Dokument veröffentlicht, das Sie im Internet nachlesen können unter : http://economie.wallonie.be/Dvlp_Economique/Projets_thematiques/Regionalisation/Starter/jury.html
    Service Public de Wallonie, Département du Développement économique, Direction des Projets thématiques, Place de la Wallonie 1, 5100 Namur (Jambes).

Berufliche Erfahrung

  • Eine ehemalige Tätigkeit/Eintragung als Selbstständiger während der letzten 15 Jahre :
    – mindestens 3 Jahre als Hauptberuflicher
    – mindestens 5 Jahre als Nebenberuflicher
    Beweise :
    Auszug Zentrale Unternehmensdatenbank,
    Bescheinigung Sozialversicherungskasse
  • Eine ehemalige Tätigkeit in einer leitenden Funktion während mindestens 5 Jahren:
    Beweise : Arbeitsvertrag und letzter Lohnzettel oder Bescheinigung des Arbeitgebers und Pensionskontenauszüge oder individueller Lohnzettel.

Der Nachweis einer im Ausland ausgeübten Tätigkeit wird generell mittels einer EG-Bescheinigung erbracht. In Deutschland wird diese Anfrage von der zuständigen Industrie- und Handelskammer ausgestellt.

EG-Bescheinigung

Diese EG-Bescheinigung laut EU Richtlinie 2005/36/EU ersetzt ein Diplom oder berufliche Erfahrung. Sie bescheinigt immer die Anzahl Jahre beruflicher Erfahrung, die der Antragsteller in einem EG-Staat + Norwegen, Island, Lichtenstein oder Schweiz gemacht hat.
Sie gilt als alleiniger Beweis.

Der Nachweis kann erbracht werden durch:

  • den zukünftigen Unternehmer selbst;
  • den Ehe- oder gesetzlichen Lebenspartner;
  • den Lebenspartner, der seit mindestens 6 Monaten an der gleichen Adresse wie der zukünftige Unternehmer bei der Gemeinde eingetragen ist;
  • ein Familienmitglied ersten (Eltern, Kinder), zweiten (Geschwister, Großeltern, Enkel) oder dritten Grades (Tanten, Onkel, Nichten, Neffen)
  • eine vertraglich unbefristet eingestellte Person, die für den Sektor üblichen Mindestbruttolohn bezieht.

Die beauftragten Personen (mit Ausnahme der Ehepartner) müssen als selbstständige Gehilfen bei einer Sozialversicherungskasse angemeldet sein.


Nachweis der Fachkenntnisse

Die geschützten Berufe sind in 4 Sektoren unterteilt, die jeweils in verschiedene Cluster gesplittet sind.

Sektor: Fahrräder und Motorfahrzeuge (4 Cluster)

1) Fahrräder

2) Motorfahrzeuge intersektoriel

3) Motorfahrzeuge bis 3,5 Tonnen

4) Motorfahrzeuge über 3,5 Tonnen

Sektor: Baufach und Elektrotechnik (10 Cluster)

1) Rohbauunternehmer

2) Stuckateur, Verputzer, Estrichleger

3) Fliesenleger, Marmorleger & Steinmetz

4) Dachdecker & Bauabdichtungsunternehmer

5) Allgemeine Schreinerarbeiten

6) Glaser (Einsetzen + Reparatur von Glas)

7) Endarbeiten (Maler-, Tapezierarbeiten, Bodenverlegearbeiten)

8) Heizungsbauer, Lüftungs- und Klimatechniker, Sanitärinstallateur

9) Elektroinstallateur

10) Allgemeines Bauunternehmen

Sektor: Personendienstleistungen (4 Cluster)

1) Frisör

2) Schönheitspfleger (Ästhetikerin)

3) Optiker

4) Bestattungsunternehmen

Sektor : Sonstige Berufe (3 Cluster)

1) Restaurateur/Traiteur/Bankettveranstalter

2) Bäcker/Konditor

3) Frigoristinstallateur

Zur Ausübung der geschützten Berufe werden zusätzlich zu den Betriebsführungskenntnissen berufsspezifische Kenntnisse verlangt. Dies sind technische Kompetenzen, die die Berufstätigkeit dem zukünfitgen Unternehmer abverlangt. Sie können erweisen werden durch verschiedene Diplome oder ausreichene Berufserfahrung.

Für fast alle Bereiche reicht ein fachliches Abitur oder ein Gesellenbrief. Für den Beruf des Optikers, des Zahnprothesentechnikers und des Mechanikers für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist allerdings ein 7. Jahr oder Meisterbrief erforderlich. Generell reichen auch 3 Jahre Vollzeit oder 5 Jahre Teilzeit Berufserfahrung.

 

Diplome

Für die meisten Tätigkeiten (Automobil-, Bausektor, Dienstleistungen)

  • ein Gesellendiplom;
  • ein technisches und/oder berufliches Abschlusszeugnis des 6. oder 7. Jahres des Sekundarunterrichts in der Fachrichtung;
  • einen Meisterbrief in der Fachrichtung;
  • ein Hochschuldiplom in der Fachrichtung;
  • Diplom Jury Central nach dem 01/09/2007

 

Für den Nahrungsmittelsektor (Restaurant, Bäcker, Konditor)
Für den Frigoristeninstallateur 

  • ein Gesellendiplom;
  • ein berufliches oder technisches Abschlusszeugnis des 4. Jahres des
    Sekundarunterrichsts in der Fachrichtung;
  • einen Meisterbrief in der Fachrichtung;
  • ein Hochschuldiplom in der Fachrichtung;
  • ein Diplom Jury Central vor dem 01/09/2007 ist auch noch gültig

Berufliche Erfahrung

  • berufliche Erfahrung für die meisten Berufe während der letzten 15 Jahre in dem Fachbereich:
    – mindestens 5 Jahre im Nebenberuf (oder Teilzeit)
    – oder mindestens 3 Jahre im Hauptberuf (oder Vollzeit)
  • berufliche Erfahrung während der letzten 10 Jahre für den Nahrungsmittelsektor (Restaurant, Bäcker, Konditor), sowie Frigoristeninstallateur in dem Fachbereich: während mindestens 5 Jahren beruflicher Tätigkeit muss der Antragsteller mindestens 2 Jahre als qualifizierter Arbeiter gearbeitet haben.

Nur die berufliche Erfahrung von qualifizierten Arbeitern, Angestellten, Gehilfen, selbstständigen Betriebsleitern in leitender Funktion wird akzeptiert.

Der Nachweis einer im Ausland ausgeübten Tätigkeit wird generell mittels einer EG-Bescheinigung erbracht. In Deutschland wird diese Anfrage von der zuständigen Industrie- und Handelskammer, bzw. Handwerkskammer ausgetellt.

Der Nachweis kann erbracht werden durch :

  • den zukünftigen Unternehmer selbst;
  • den Ehe- oder gesetzlichen Lebenspartner
  • den Lebenspartner, der seit mindestens 6 Monaten an der gleichen Adresse wie der zukünftige Unternehmer bei der Gemeinde eingetragen ist;
  • eine vertraglich eingestellte Person mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, die wie ein technischer Leiter laut Barema der paritätischen Kommission bezahlt wird;
  • ein Familienmitglied ersten (Eltern, Kinder), zweiten (Geschwister, Großeltern, Enkel) oder dritten Grades (Tanten, Onkel, Nichten, Neffen)

Die beauftragte Person (mit Ausnahme des Ehepartners) muss bei einer Sozialversicherungskasse als selbstständiger Gehilfe eingetragen sein.


Anmeldung bei einer Sozialversicherungskasse

Jeder Selbstständige, die Gehilfen und unter gewissen Bedingungen auch die Ehegatten müssen bei einer Sozialversicherungskasse eingetragen sein.

Ungeachtet der Höhe des Umsatzes und des Verdienstes im Rahmen einer gewöhnlich ausgeübten Tätigkeit, muss der Selbstständige sich bei einer Versicherungskasse für Selbstständige einschreiben.
Als Selbstständige werden betrachtet, die Geschäftsleute, die Handwerker, die freien Berufe, die Verwalter und die Geschäftsführer einer Gesellschaft, die aktiven Teilhaber der Personengesellschaft, die Prüfer und Liquidatoren usw.

Seit dem 1. Juli 2016 müssen beginnende Selbstständige sich spätestens einen Tag vor Tätigkeitsbeginn bei einer Sozialversicherungskasse anmelden.

Der Selbstständige muss jedes Quartal Sozialbeiträge zahlen, um Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu können: Kinderzulagen, die Versicherung gegen Krankheit und Invalidität, eine Pension oder die Konkursversicherung. Der Selbstständige zahlt dem Fonds außerdem einen Zuschlag für die Bearbeitung seiner Akte.

Der jährliche Sozialbeitrag zu Lasten der Gesellschaften hängt von der Größe der Gesellschaft ab (Gesamtsumme der Bilanz).


Aktivierung der Unternehmensnummer beim MWST-Amt

Wenn Sie als Selbstständiger Güter liefern oder Dienste leisten, unterliegen Sie der MwSt.-Regelung und müssen Ihre Unternehmensnummer als MwSt.-Nummer aktivieren.

Seit dem 12. Juli 2021 müssen alle Eintragungen über die Anwendung https://finances.belgium.be/fr/Actualites/depot-electronique-obligatoire-formulaires-604-abc eingegeben werden.

Anschluss bei der Krankenkasse

Sie melden sich bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl an und müssen als Selbstständiger Pflichtbeiträge pro Quartal bezahlen. Somit sind Sie sozialrechtlich komplett abgesichert.

Gründungsberatung der WFG Ostbelgien

Das eigene Unternehmen finanziell, rechtlich und strategisch auf stabile Beine zu stellen, erschwert für viele Gründer den Einstieg in eine erfolgreiche Selbständigkeit. Damit diese sich den Herausforderungen des Unternehmertums nicht alleine stellen müssen, bietet die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgien (WFG) verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung an.

Weitere Infos und Ansprechpartner unter : https://www.wfg.be/existenzgruendung-selbststaendigkeit/