- Juli 22, 2021
- Veröffentlicht durch: mittelstandsvereinigung
- Kategorie: News
ÜBERSCHWEMMUNG – Wasserschaden in Betrieb oder Geschäft?
Die außergewöhnlichen Überschwemmungen der letzten Woche haben erhebliche Schäden an einigen Geschäften und Betrieben in der Nähe der Wasserstraßen verursacht.
Was sollten Sie tun, wenn Sie einen Schaden erlitten haben?
Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die zu unternehmenden Schritte, Hilfspakete, Links und nützliche Nummern.
Nützliche Informationen und erste Schritte
In Notfällen sind folgende Nummern zu wählen:
- 1722 (oder 1722.be), bei Sturm oder Hochwasser, wenn Sie die Feuerwehr brauchen, aber keine Lebensgefahr besteht.
- 112, für jeden Noteinsatz, wenn ein Leben in Gefahr
Hier finden Sie außerdem eine Checkliste, die Sie vor und während einer Überschwemmung einhalten sollten, um sofort handeln zu können.
Wenn Sie einen Schaden infolge eines außergewöhnlichen Wetterereignisses (Regen, Überschwemmung, Sturm usw.) erlitten haben:
- Machen Sie Fotos, bewahren Sie alle brauchbaren Beweise für den Schaden auf (Reparaturkostenvoranschlag, Rechnung für die Arbeiten, usw.).
- Geben Sie eine Verlustmeldung auf. Listen und dokumentieren Sie die Schäden so detailliert wie möglich auf. Werfen Sie beschädigte Gegenstände nicht weg, da sie für Ihre Versicherung von Nutzen sein können.
- Wenden Sie sich so schnell wie möglich an Ihre Versicherung. Die meisten Schäden, die durch ein Witterungsereignis verursacht werden, sind von Ihrer Versicherung abgedeckt, je nachdem, welche Versicherung Sie abgeschlossen haben.
- Prüfen Sie die Deckung Ihrer Versicherungspolicen.
- Seien Sie vorsichtig! Führen Sie nur dringende Reparaturen durch, um den Schaden zu begrenzen, wenn Ihre Versicherung noch nicht Vor Ort war.
- Wenden Sie sich an die örtliche Behörde, in der der Schaden aufgetreten ist. Es ist die lokale Behörde, die die notwendigen Informationen für einen möglichen Antrag auf Anerkennung durch den Katastrophenfonds sammeln muss.
Beihilfen für Selbstständige und Unternehmen in Schwierigkeiten
Unabhängig davon, ob Sie selbständig sind oder ein Unternehmen (KMU) leiten, gibt es eine Reihe von Hilfsmechanismen, die im Falle von Schwierigkeiten beansprucht werden können.
- Als Selbständiger: Wenden Sie sich an Ihre Sozialversicherungskasse, da das Überbrückungsrecht und eine Befreiung von den Sozialversicherungskassenbeiträgen unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden können.
- Als Arbeitgeber: Wenn die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeit durch ein außergewöhnliches Ereignis unmöglich wird, können Ihre Mitarbeiter aufgrund höherer Gewalt in Arbeitslosigkeit gestellt werden. Auch in Fällen, in denen der Mitarbeiter aufgrund von Witterungsbeeinträchtigung nicht zur Arbeit gehen kann, gibt es mehrere Möglichkeiten.
Mehr dazu hier.
Sie benötigen Hilfe bei der Beantragung von Unterstützungen und Darlehen?
Die MSV / Mittelstandsvereinigung der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterstützt die von den Überschwemmungen betroffenen Unternehmer/Innen, Betriebe und Geschäfte bei der Beantragung von zur Verfügung stehenden Beihilfen und Darlehen für Selbstständige und KMU. Hierzu reicht eine kurze Anfrage per E-Mail an eupen@mittelstand.be. Wir stehen bereit!
Einrichtung eines “Unwetter”-Darlehens
Angesichts des Ausmaßes der Unwetter der letzten Tage und ihrer Auswirkungen auf die beruflichen Tätigkeiten vieler Unternehmer hat die SOWALFIN einen Notfallmechanismus für die Vorfinanzierung der Interventionen der Versicherungsgesellschaften und /oder des Katastrophenfonds der Wallonischen Region eingerichtet.
Der Unternehmer hat die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten (nicht kumulierbar):
- Notfall-Darlehen Überschwemmungen – bis zu 50.000 Euro
- Ricochet-Darlehen – bis zu 100.000 Euro
Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier: https://www.wfg.be/notfall-darlehen-0-fuer-selbststaendige-und-kmus-die-opfer-der-hochwasser-katastrophe-sind/
Katastrophenfonds der Wallonischen Region
Der Katastrophenfonds der Wallonischen Region kann eingreifen, um Privatpersonen und Unternehmen für Schäden an normalerweise nicht versicherbaren Gütern zu entschädigen. Die Versicherungsgesellschaften entschädigen meisten die “gewöhnlichen” Schadensfälle (über die Feuerversicherung, Omnium-Versicherung für Fahrzeuge unter 5 Jahren, …).
Es sind die kommunalen Behörden, die bei den regionalen Behörden einen Antrag auf Anerkennung von Katastrophen stellen.
Nach Anerkennung der Katastrophe (per Veröffentlichung im belgischen Staatsblatt) hat der Eigentümer der geschädigten Immobilie bis zu drei Monate Zeit, um seinen Hilfsantrag zu richten am Wallonischen Dienst für Katastrophen.
Die Formulare sind bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder online erhältlich.
Weitere Informationen
Informationen der Wallonie bei Katastrophen: Link
Regionaler Dienst für Katastrophen:
Avenue Gouverneur Bovesse 100
5100 Jambes
Tel.: 081/32 32 00
Mail: calamites.pouvoirslocaux@spw.wallonie.be
Quelle: https://www.1890.be/article/inondations-calamites