- Februar 16, 2023
- Veröffentlicht durch: mittelstandsvereinigung
- Kategorie: News
Im reformierten belgischen Bürgerlichen Gesetzbuch wird eine E-Mail definitiv als rechtsgültige Benachrichtigung ab dem 1. Januar 2023 angesehen.
Schon jetzt werden E-Mails täglich als offizielles Dokument und auch als Beweismaterial genutzt und akzeptiert, doch ab sofort wird dies auch auf einer rechtsgültigen Basis behandelt.
Dazu muss eine entsprechende E-Mail aber nachweislich gelesen bzw. bestätigt oder beantwortet sein. Ohne Bestätigung muss ein Absender beweisen können, dass ein Adressat die betreffende Benachrichtigung auch empfangen und gelesen hat.