Schulung Ihres Personals: Förderbeiträge werden ab 01.01.2024 indexiert

Das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewährt Unternehmen eine finanzielle Beihilfe bei der Schulung ihres Personals. Die Förderbeiträge werden am 1. Januar 2024 indexiert. Alle Unternehmen, die ihren Betriebssitz auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben, können diese Ausbildungsbeihilfe in Anspruch nehmen. Ausgenommen sind Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, Stiftungen und von der öffentlichen Hand getragene Institutionen.

Inhalt

 Die Beihilfe besteht in der Gewährung eines Pauschalbetrags je Ausbildungsstunde, an der ein Arbeitnehmer teilnimmt.  Für Ausbildungen, die ab dem 1. Januar 2024 stattfinden, werden folgende Beträge ausbezahlt:

  • 12,40 Euro pro Ausbildungsstunde und Arbeitnehmer, wenn es sich um ein kleines und mittleres Unternehmen handelt,
  • 8,20 Euro pro Ausbildungsstunde und Arbeitnehmer, wenn es sich um ein Großunternehmen

Bezuschusst werden betriebsspezifische Ausbildungen unabhängig von der Teilnehmerzahl und allgemeine Ausbildungen ab 6 Personen.

Die Beihilfe ist begrenzt auf 20.800 Euro pro Unternehmen pro Jahr bei KMUs und 27.600 Euro bei Großunternehmen.

Die Ausbildungsdauer darf durchschnittlich 150 Stunden pro ausgebildeten Arbeitnehmer pro Antrag nicht überschreiten. Die gesamte Schulungsdauer wird vom Unternehmen festgelegt, darf aber nicht länger als 18 Monate sein. Die Arbeitnehmer müssen ihren Hauptwohnsitz in einem Land der EU haben und nicht mehr der Schulpflicht unterliegen. Sie haben am Ende der Ausbildungsperiode einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungen sind von der Beihilfe zu Ausbildungsmaßnahmen ausgeschlossen.

Ablauf

Das Unternehmen reicht einen Antrag beim Arbeitsamt ein. In diesem Antrag müssen die Inhalte und der Ausbildungsumfang präzise angegeben werden. Alle nötigen Anlagen müssen beigefügt werden.

Das Unternehmen erhält innerhalb von 5 Arbeitstagen eine Empfangsbestätigung, die ihm die Vollständigkeit des Antrags bescheinigt. Die Ausbildungen dürfen erst ab dem Tag des Erhalts dieser Empfangsbestätigung beginnen. Ist der Antrag nicht vollständig, erhält der Antragsteller eine Aufforderung, die fehlenden Elemente innerhalb von 10 Arbeitstagen einzureichen. Erfolgt dies nicht fristgerecht, wird der Antrag annulliert.

Das Unternehmen erhält später eine schriftliche Entscheidung zu seinem Antrag. Wenn der Antrag genehmigt wurde, sind in diesem Schreiben alle Inhalte und die Förderhöhe vermerkt. 50% der Beihilfe werden zu diesem Zeitpunkt ausgezahlt.

Nach Abschluss der Ausbildungsphase reicht das Unternehmen alle nötigen Dokumente innerhalb von einem Monat ein. Nach einer Kontrolle der eingereichten Dokumente werden die restlichen 50% der Beihilfe in Funktion der realisierten Ausbildungsstunden ausgezahlt.

Somit ist der Antrag abgeschlossen.

Kumulierung und Unvereinbarkeiten

Die Beihilfe zu Ausbildungsmaßnahmen kann mit einer anderen öffentlichen und sektoriellen Beihilfe, welche sich auf dieselbe Ausbildung bezieht, kumuliert werden, insofern die Gesamtsumme der gewährten Beihilfen die effektiven Lohnkosten pro Stunde nicht überschreitet. Die individuelle Berufsausbildung im Unternehmen (IBU), Finanzierungen durch den Bezahlten Bildungsurlaub und die Ausbildungshilfe BRAWO sind nicht kompatibel mit der Beihilfe zu Ausbildungsmaßnahmen.

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