AktiF und AktiF PLUS: Einstellungsbeihilfen in Ostbelgien

Die Einstellungsbeihilfen AktiF und AktiF PLUS haben seit einem Jahr den Aktiva Plan ersetzt.

Die neuen AktiF-Zuschüsse können mit den Zielgruppenermäßigungen für Ersteinstellungen (Plan +1 bis +6) oder mit der Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer (ab 55 Jahren) kombiniert werden.

Alle Informationen im Internet unter aktif.adg.be

Der Besucher unserer Webseite findet unter dem Reiter „Arbeitsuchende“ und „Arbeitgeber“ einen Punkt „AktiF/AktiF PLUS“ mit allen Informationen zu der Beschäftigungsmaßnahme.

Die Internetseiten gehen auf alle Inhalte der Förderung ein. Über einzelne Fragen gelangt der Besucher zu den entsprechenden Erläuterungen. Neben einfach verständlichen Ablaufschemen der unterschiedlichen Situationen findet der Besucher auch auf den Internetseiten die entsprechenden Rechtstexte.

Welche Arbeitgeber sind betroffen?

Alle Arbeitgeber mit Niederlassungseinheit in Belgien können die AktiF- oder AktiF Plus- Beschäftigungsförderung nutzen, d.h. kommerzielle, nicht kommerzielle Arbeitgeber und öffentliche Behörden können von dieser Beschäftigungsmaßnahme profitieren.

Ausgeschlossen sind Leiharbeitsvermittler im Falle von Leiharbeitsverträgen.

Wer sind AktiF– oder AktiF Plus-Berechtigte?

Folgende Zielgruppen sind AktiF–Berechtigte und geben dem Arbeitgeber Anrecht auf einen AktiF-Zuschuss:

  • Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren, ohne Abitur oder Gesellenzeugnis,
  • Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren mit Abitur oder Gesellenzeugnis, die mindestens 6 Monate arbeitslos sind;
  • Ältere Arbeitsuchende ab 50 Jahre, die ihre letzte Arbeitsstelle unfreiwillig verloren haben;
  • Langzeitarbeitsuchende, das bedeutet Personen, die seit mindestens 12 Monaten als nichtbeschäftigter Arbeitsuchende beim Arbeitsamt eingetragen sind;
  • Opfer von Umstrukturierungen, Konkursen, Schließungen u.Ä.

Folgende Zielgruppen sind AktiF Plus-Berechtigte und geben dem Arbeitgeber Anrecht auf eine erhöhte und längere AktiF Plus-Förderung:

Nichtbeschäftigte Arbeitsuchende, die mindestens zwei der folgenden Vermittlungshemmnisse aufweisen:

  • eine verminderte Arbeitsfähigkeit;
  • mindestens 24 Monate Arbeitslosigkeit;
  • kein Abitur oder Gesellenzeugnis besitzen;
  • weder Deutsch- noch Französischkenntnisse haben (< Niveau B1).

Alle AktiF- oder AktiF Plus-Berechtigten müssen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft sein, als nichtbeschäftigte Arbeitsuchende beim Arbeitsamt eingetragen sein, nicht der Schulpflicht unterliegen und nicht das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben.

Wie hoch ist der AktiF- und AktiF-Plus-Zuschuss?

Einstellung Zuschussbeträge

AktiF Zuschuss

 Jahr 1: 6.131,04 € (12 x 510,92 €)

Jahr 2: 3.678,60 € (12 x 306,55 € )

AktiF PLUS-Zuschuss

Jahr 1: 12.261,96 € (12 x 1.021,83 €)

Jahr 2: 7.357,20 € (12 x 613,10 €)

Jahr 3: 3.678,60 € (12 x 306,55 €)

Wenn der Arbeitgeber den AktiF- oder AktiF Plus-Berechtigten im Vorfeld in einer bestimmten Ausbildung ausbildet hat, kann er von vorteilhafteren Zuschüssen profitieren.

Weitere Auskünfte erteilt das

Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Vennbahnstraße 4/2

4780 St. Vith

Tel 080 280060

aktif@adg.be

Aktif und Aktif Plus: Einstellungsbeihilfen in Ostbelgien