- August 30, 2021
- Veröffentlicht durch: mittelstandsvereinigung
- Kategorie: Corona
Weiterhin doppelte AktiF- und AktiF PLUS-Zuschüsse
Die Regierung hat am 20. Mai 2021 verschiedene Maßnahmen zur Abfederung der Kriseneffekte und zur Schaffung von Anreizen für Neueinstellungen verlängert.
Eine davon betrifft die Zuschüsse der AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung.
Verdoppelung der allgemeinen AktiF- und AktiF PLUS -Zuschüsse für weitere 6 Monate bis 31.12.2021
Wer kann davon profitieren?
Die Arbeitgeber von AktiF- und AktiF PLUS-Arbeitnehmern profitieren von der Verdopplung der AktiF(PLUS)-Zuschüsse sowohl für bereits eingestellte Arbeitnehmer, als auch für alle Neueinstellungen und dies bis zum 31. Dezember 2021
Nur die Zuschüsse, die sich auf die Monate Juli 2020 bis Dezember 2021 beziehen, werden verdoppelt.
Vorteilhaftere Förderung nach Ausbildungsmaßnahmen, wenn die Einstellung innerhalb von 6 Monaten erfolgt
Und wenn ich meinen Praktikanten nicht direkt nach der Ausbildung einstellen kann?
Das Dekret vom 28.05.2018 zur AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung sieht eigentlich vor, dass nach den Ausbildungen IBU, EPU, AIB[1], Lehre und Industrielehre eine nahtlose Übernahme in einen Arbeitsvertrag beim Arbeitgeber erfolgen muss, um vom vorteilhaften Zuschuss zu profitieren, d.h. dass der Zuschuss nicht nach einem Jahr (bei AktiF) bzw. nach zwei Jahren (bei AktiF PLUS) reduziert wird.
Aufgrund der Corona-Krise ist eine nahtlose Übernahme sicherlich für viele Arbeitgeber nicht möglich. Damit die Arbeitgeber nach den vorgenannten Ausbildungen für die Beschäftigung dieser AktiF- oder AktiF PLUS-Berechtigten trotzdem einen vorteilhafteren Zuschuss erhalten können, gewährt die Regierung den Arbeitgebern eine Übernahmefrist von maximal 6 Monaten. Die Regierung hat diese Ausnahme noch mal verlängert.
Diese verlängerte 6-monatige Übernahmefrist gilt nunmehr für die Ausbildungsmaßnahmen, die im Zeitraum zwischen dem 13. März 2020 und dem 30. November 2021 enden.
Weitere Auskünfte erteilt das
Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Vennbahnstraße 4/2
4780 St. Vith
Tel 080 280060
[1] IBU = Individuelle Berufsausbildung im Unternehmen, EPU = Einstiegspraktikum im Unternehmen, AIB = Ausbildung im Betrieb über die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben.