Alternative und kostengünstigere Entlohnungen

In der Wirtschaftspresse von September 2019 wurde eine Untersuchung des Sozialsekretariats PARTENA vorgestellt, die überraschende Ergebnisse enthält: 74% der Unternehmen bieten immer noch nicht Mahlzeitschecks als Bestandteil ihrer Gehaltspolitik an, 80% haben keine Gruppenversicherung und nur 10% bieten eine Krankenhausversicherung an.
Die interessantesten alternativen Entlohnungen werden am seltensten genutzt: das steuerlich begünstigte Bonussystem nur von 4% der Unternehmen, die seit 2018 mögliche Gewinnbeteiligung wird von 5% der Unternehmen genutztJe kleiner das Unternehmen, desto seltener werden alternative Möglichkeiten genutzt.

Partena schlussfolgert, dass viele Gelegenheiten, die Gehaltskosten zu reduzieren, verpasst werden.

Angesichts dieser Ergebnisse kann eine bewusst einfach gehaltene Darstellung einiger Alternativen vielleicht hilfreich sein:

Mahlzeitschecks: Pro Arbeitstag kann ein „Scheck“ von maximal 8 EUR gewährt werden. Der/die Mitarbeiter-in beteiligt sich mit 1,09 EUR. Das Unternehmen hat also Kosten i.H.v. 6,91 EUR, wovon 2 EUR steuerlich abziehbar sind. Da keine Sozialabgaben anfallen und der Betrag von 6,91 EUR für den Arbeitnehmer steuerfrei ist, ergibt sich ein sehr gutes Verhältnis zwischen Aufwand für das Unternehmen und Netto für den Arbeitnehmer. Eine Verbesserung des Gehalts um + 130 EUR/Monat mit einer geringen Steuerbelastung (+15 EUR/Monat) für das Unternehmen, ist bei Spitzensteuersätzen von + 50% in der Tat günstig.Die Geschäftsführer von Unternehmen können diese Möglichkeit ebenfalls nutzen.

Das steuerlich begünstigte Bonussystem: Das zu erreichende Ziel muss im Voraus definiert werden. Der erste Antrag ist etwas zeitaufwendig. Bei den folgenden Anträgen hilft eine gewisse Routine. Abgesehen davon, dass besondere Verdienste von einzelnen Mitarbeitern nicht berücksichtigt werden können, ist es möglich, bis zu 2.942 EUR mit folgenden Abgaben zu zahlen: 33% Arbeitgeberanteil und 13,07% Arbeitnehmeranteil ohne weitere steuerliche Abgaben.

Gewinnprämien: Seit 2018 ist es möglich, einen Teil des versteuerten Unternehmensgewinns dem Personal zukommen zu lassen. Während der oben erwähnte Bonus eine steuerlich abziehbare Betriebsausgabe darstellt, handelt es sich hier um einen Teil des Unternehmensgewinns nach Steuern. Aber auch in diesem Fall ist das Verhältnis zwischen dem Gesamtaufwand des Unternehmens und dem Netto für den Arbeitnehmer deutlich günstiger als eine klassische Gehaltszahlung.

Vergleich Bonus – Gewinnbeteiligung: Beim Vergleich muss berücksichtigt werden, dass eine der beiden Alternativen steuerlich abziehbar ist, während die andere als besteuerter Gewinnanteil mit geringen Abgaben verbunden ist. Der Steuersatz des Arbeitgebers (Gesellschaft) kann zwischen 20% und 29,58% liegen.

Gruppenversicherung: Junge Mitarbeiter(-innen) schätzen nicht immer Vorsorgeaufwendungen für das (weit entfernte) Alter. Eine gewisse Sensibilisierung ist oft erforderlich. Da die Zahlungen des Unternehmens aber Betriebsaufwendungen sind, ist die Effizienz deutlich höher als individuelle Anstrengungen des Mitarbeiters, die zwangsläufig aus dem Nettoeinkommen finanziert werden müssen. In einem Land mit extrem hoher Besteuerung des Einkommens aus Arbeit, sind alternative Formen der Entlohnung naturgemäß sehr vielfältig. Auf alle Formen kann hier nicht eingegangen werden. Das Sozialsekretariat und der Steuerberater des Unternehmens können hier helfen.

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