Besondere AktiF(PLUS)-Förderungen während der Corona-Krise

Am 27. April 2020 hat das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft das Krisendekret II verabschiedet, das Maßnahmen im Bereich der AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung beinhaltet. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Kriseneffekte abzufedern und zum anderen Anreize für Neueinstellungen nach der Krise zu schaffen.

 

Verdoppelung der allgemeinen Zuschüsse für die Laufzeit vom 01.07. bis zum 31.12.2020

Wer ist betroffen?

Die Verdoppelung der Zuschüsse betrifft sowohl die Arbeitnehmer, die zum 1. Juli 2020 bereits im Rahmen eines AktiF-Vertrages gefördert werden als auch alle Neueinstellungen, die in dieser Periode, sprich zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2020 vorgenommen werden. Nur die Zuschüsse, die sich auf diese Monate beziehen, werden verdoppelt.

 

Verlängerung der allgemeinen Förderung um 6 Monate

Förderdauer des AktiF-Zuschusses:

  • 30 Monate (anstatt 24) für AktiF- Arbeitnehmer, die in der Periode vom 13.03. bis 30.09.2020 beim Arbeitgeber beschäftigt sind.

Förderdauer des AktiF PLUS-Zuschusses:

  • 42 Monate (anstatt 36) AktiF PLUS- Arbeitnehmer, die in der Periode vom 13.03. bis 30.09.2020 beim Arbeitgeber beschäftigt sind.

 

Vorteilhaftere Förderung nach Ausbildungsmaßnahmen, wenn die Einstellung innerhalb von 6 Monaten erfolgt

Und wenn ich meinen Praktikanten nicht direkt nach der Ausbildung einstellen kann?

Die Einstellung nach einer anerkannten Ausbildung und die damit verbundenen vorteilhafteren Förderungen werden gewährt, wenn der Übergang nach der Ausbildungsmaßnahme innerhalb von 6 Monaten erfolgt. Es muss sich somit nicht um eine nahtlose Einstellung handeln.

Diese verlängerte Übernahmefrist gilt für die Ausbildungsmaßnahmen, die im Zeitraum zwischen dem 13. März 2020 und dem 30. September 2020 enden.

 

Weitere Auskünfte erteilt das

Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Vennbahnstraße 4/2
4780 St. Vith

Tel 080 280060
aktif@adg.be