Einkommenssteuer: Neuerungen für 2021

Wir sind es gewohnt, dass die Regierung zum Jahresende steuerliche Maßnahmen in ein sogenanntes

„Programmgesetz“ verpackt.

Hier eine Übersicht über einige Maßnahmen, die zum Jahresende 2020 beschlossen wurden.

  1. Abgabe auf Wertpapierdepots

Unsere neue Regierung hat sich verpflichtet keine Steuererhöhung vorzunehmen. Diesbezüglich herrscht auch fast Einstimmigkeit: Steuererhöhungen wären einer Wiederbelebung der Wirtschaft sicher nicht zuträglich.

Eine Abgabe soll aber wieder eingeführt werden, nachdem sie im Oktober 2019 vom Verfassungsgericht annulliert worden war: die 0,15%-ige Abgabe auf Wertpapierdepots. Um der 2. Version dieser Steuer ein ähnliches Schicksal zu ersparen, wurde sie deutlich überarbeitet. Anstatt 500.000,00 EUR wurde eine Schwelle von 1.000.000,00 EUR festgelegt. Nicht nur Depots von natürlichen Personen, sondern auch diejenigen die sich in Besitz von juristischen Personen befinden, sind betroffen. Außerdem wird der Charakter einer „Abonnementsteuer“ betont. Es ist zum Beispiel keine Steuer geschuldet, wenn der Steuerpflichtige mehrere Depots von weniger als 1.000.000,00 EUR besitzt, die in der Summe 1.000.000,00 EUR überschreiten. Allerdings wird das Gesetz eine Anti-Missbrauchsbestimmung enthalten, die besagt, dass alle Veränderungen, die seit Bekanntwerden der Regierungspläne (30.10.2020) vorgenommen wurden, wirkungslos bleiben. Mit der Veröffentlichung des Gesetzes muss in Kürze gerechnet werden.

  1. Steuerliche Berücksichtigung der familiären Situation

Zwei Änderungen sind zu vermerken:

  • Zum einen ein erhöhter Freibetrag, wenn Eltern oder Geschwister im Haushalt des Steuerpflichtigen leben, allerdings mit strengeren Bedingungen verbunden (Pflegebedürftigkeit)
  • Zum anderen verbesserte Möglichkeiten, die Kinderbetreuung steuerlich geltend zu machen: das Höchstalter wurde von 12 auf 14 Jahre erhöht. Liegt eine Behinderung des Kindes vor, beträgt das Höchstalter 21 Jahre. Außerdem wurde der seit Jahren unverändert gebliebene Höchstbetrag von 11,20 EUR pro Tag und Kind erhöht (13 EUR für 2020). In Zukunft ist eine Indexierung vorgesehen.
  1. Abzug für Investitionen

Im Prinzip können kleine Gesellschaften und Einzelunternehmen in der Steuererklärung einen zusätzlichen Abzug von 8% der im Jahr getätigten Investitionen geltend machen.

Vergangenes Jahr waren das sage und schreibe 25%. Diese sehr interessante Unterstützung wurde um 2 weitere Jahre verlängert.

  1. Zentrale Kontaktstelle

Vom belgischen Bankgeheimnis bleibt quasi nichts mehr übrig. Scheibchenweise haben diverse Entscheidungen zu einer immer größeren Transparenz geführt. Die letzte diesbezügliche Entscheidung betrifft die zentrale Kontaktstelle bei der Nationalbank. Von den belgischen Bankkonten waren bisher nur die Kontonummer und der Inhaber des Kontos dieser Kontaktstelle bekannt. In Zukunft werden auch die Salden der einzelnen Konten mitgeteilt werden. Was die ausländischen Konten anbelangt, liegen diese Informationen schon seit einigen Jahren vor. Der Informationsaustausch zwischen den Staaten ermöglicht das. Unter Beachtung von Vorschriften hat die Steuerverwaltung Zugang zu diesen Informationen.

Quelle:

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