- April 18, 2023
- Veröffentlicht durch: mittelstandsvereinigung
- Kategorie: News
Überall in Europa wird die elektronische Rechnungsstellung zur Pflicht, nicht nur bei Transaktionen mit Behörden, sondern bald auch zwischen Unternehmen.
Erster Stichtag: 1. Mai 2023
Zu Beginn dieses Beitrags möchten wir Sie darauf hinweisen bzw. daran erinnern, dass in naher Zukunft die elektronische Rechnungsstellung (e-Rechnungen) in der öffentlichen Verwaltung zur allgemeinen Pflicht wird. So müssen ab dem 1. Mai 2023 alle Rechnungen für öffentliche Aufträge mit einem Wert von mehr als 30.000 € exkl. MwSt. in elektronischer Form eingereicht werden. Ab dem 1. November 2023 folgen dann auch Rechnungen für Aufträge mit einem Wert von weniger als 30.000 € exkl. MwSt. Ausnahme von der Verpflichtung, E-Rechnungen zu erstellen und einzureichen sind Aufträge und Konzessionen mit einem geschätzten Wert von bis zu 3.000 € exkl. MwSt.
Was sind E-Rechnungen, was sind sie nicht?
RECHNUNG AUF ELEKTRONISCHE WEISE EINREICHEN ≠ RECHNUNG ALS PDF-DATEI PER MAIL VERSENDEN
Bei der elektronischen Rechnungsstellung (e-invoicing) handelt es sich um digitale Daten, die in einem europäischen bzw. internationalen Standard erstellt werden, sodass sie von den Rechnungsprogrammen gelesen und verarbeitet werden können.
E-Rechnungen sind demnach keine gescannten oder in PDF-Format konvertierte Papierrechnungen, die per E-Mail übermittelt werden, sondern Dateien, die strukturierte Daten in bestimmten Formaten (z.B. XML) enthalten, die dem europäischen bzw. internationalen Standard für elektronische Rechnungen entsprechen.
Die elektronische Rechnungsstellung soll die Integration von ein- und ausgehenden Rechnungen in die Buchhaltungssysteme der Unternehmen erleichtern. Sie ermöglicht es, die Konformität dieser Rechnungen zu überprüfen, für mehr Transparenz und eine bessere Nachverfolgung der Zahlungsvorgänge zu sorgen und die Berichterstattung und Archivierung zu verbessern.
Wie ist der Stand der Dinge?
Seit 2022 führt die Wallonische Region schrittweise verpflichtende elektronische Rechnungen für alle B2G-Transaktionen ein. Die vollständige Umsetzung soll dann im November 2023 abgeschlossen sein. Spätestens bis dahin müssen alle relevanten Rechnungen für öffentliche Aufträge auf elektronischem Wege über das PEPPOL-Netzwerk übermittelt werden.
Für Lieferanten, die noch nicht entsprechend ausgestattet sind, E-Rechnungen über dieses Netzwerk zu verschicken, hat man eine vorübergehende Funktion entwickelt. Somit können Rechnungen zwischenzeitlich auf manuelle Weise über die Plattform MERCURIUS (https://digital.belgium.be/e-invoicing/MercuriusLogin.html) eingereicht werden.
Modellwechsel im B2B-Geschäft
Während also die Rechnungsstellung in Bezug auf Regierungen und Behörden in unserem Land und in unseren Nachbarländern bereits weitestgehend eingeführt ist, besteht der nächste Schritt darin, die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Geschäft (Business-to-Business) verpflichtend zu machen.
Die Regierung geht davon aus, dass die Reform zwischen Juli 2024 und Juli 2025 stattfinden soll, allerdings mit einem großen Fragezeichen. Das Vorhaben einer großen Steuerreform ist unter den Vivaldi-Partnern alles andere als unumstritten. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission gerade Anfang Dezember 2022 einen eigenen Vorschlag zu B2B-Transaktionen und elektronischer Steuererklärung vorgelegt. Dieser Vorschlag wird derzeit von den Mitgliedstaaten geprüft.