- September 7, 2020
- Veröffentlicht durch: mittelstandsvereinigung
- Kategorie: News
Hilfsmaßnahmen für Selbständige verlängert
Zeitweiliges Überbrückungsrecht: Coronakrise
Die Regierung hat eine dreifache Entscheidung bezüglich des zeitweiligen Überbrückungsrechts getroffen:
- Eine Verlängerung für alle Sektoren bis zum 31.08.2020: Der Selbständige muss einen getrennten Antrag für Juli und August bei seiner Sozialversicherungskasse einreichen und ist strikteren Bedingungen unterworfen.
- Eine Verlängerung für alle Sektoren, die aufgrund der Coronakrise schließen mussten (z.B. Non-Food-Handel, Frisöre, Hotel- und Gaststättengewerbe) bis zum 31.10.2020.
- Eine Verlängerung zugunsten der Sektoren (Veranstaltungssektor), die geschlossen bleiben bis um 31.12.2020.
Die Fristverlängerungen sind Teil der unverzichtbaren Unterstützung, auf die die Selbständigen warten.
Das sogenannte Überbrückungsrecht ermöglicht Selbständigen, die ihre Tätigkeit einstellen oder unterbrechen müssen, ein monatliches Ersatzeinkommen von 1.291,69 Euro (1.614,10 Euro wenn Familienangehörige zu Lasten sind).