Schritte zur Selbstständigkeit

Die Gründung eines Unternehmens, sei es in Form einer Einzelperson oder einer Gesellschaft, ist mit Formalitäten verbunden. Diese Formalitäten wurden seit 2003 erheblich erleichtert durch die Schaffung der Unternehmensschalter, bei denen einige der notwendigen Schritte erledigt werden können. Die Mittelstandsvereinigung der DG übernimmt die Aufgaben eines anerkannten Unternehmensschalters: Überprüfung der Zulassungsbedingungen zum Beruf, Eintragungen in die Zentrale Unternehmensdatenbank und Erteilung der Unternehmensnummer. Weitere Infos finden Sie in der Rubrik „Dienstleistungen“.

Um Ihr Unternehmen als Einzelperson zu gründen, müssen Sie folgende Formalitäten erledigen:

  • Eröffnung eines Geschäftskontos bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl
  • Eintragung Ihrer Tätigkeit in die Zentrale Unternehmensdatenbank (ZUD) durch die Unternehmensschalter.
  • Aktivierung der Mehrwertsteuernummer beim MWST-Amt
  • Beitritt in eine Sozialversicherungskasse Ihrer Wahl
  • Wahl einer Krankenkasse Ihrer Wahl
  • Abschluss von Versicherungen

Bei der Gründung einer Gesellschaft ist der Gang zum Notar Pflicht.

Bei Gründung einer Gesellschaft müssen folgende Formalitäten erfüllt werden:

Hinterlegung des Finanzplans der Gesellschaft, Hinterlegung einer Bankbescheinigung über eingezahltes Stammkapital, Erstellung der Gründungsurkunde, Hinterlegung der Satzungen beim Handelsgericht, Veröffentlichung der Satzungen im Belgischen Staatsblatt, Eintragung beim „Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen.“

Im Anschluss an den notariellen Akt muss der Gesellschafter zusätzlich noch folgende Formalitäten erfüllen: Eintragung der Tätigkeit in die Zentrale Unternehmensdatenbank beim Unternehmensschalter, Aktivierung der Mehrwertsteuernummer,  Beitritt in eine Sozialversicherungskasse, Wahl einer Krankenkasse, Abschluss von Versicherungen.

Ein Geschäftskonto eröffnen

Diese Geschäftskontonummer benötigen Sie für die Eintragung beim Unternehmensschalter.

Die Eintragung in die Zentrale Unternehmensdatenbank (ZUD) beim Unternehmensschalter

Jede Person, die sich mit einer kommerziellen Tätigkeit selbstständig machen möchte, muss vorher Betriebsführungskenntnisse nachweisen können. Diese sind vom Gesetz vorgeschrieben und beinhalten unter anderem Grundkenntnisse der Buchhaltung, des Finanzwesens, der Rechtslehre und des Steuerwesens. Sie können erwiesen werden durch verschiedene Diplome oder ausreichende Berufserfahrung.

Zur Ausübung der geschützten Berufe (Baufach, Automobilsektor, Dienstleistungen an Personen, Bäcker, Restaurateur, usw.) werden zusätzlich zu den Betriebsführungskenntnissen berufsspezifische Fachkenntnisse verlangt. Eine Auflistung der geschützten Berufe finden Sie in der Rubrik „Selbstständigkeit“. Dies sind technische Kompetenzen, die die Berufstätigkeit dem zukünftigen Unternehmer abverlangt. Sie können durch verschiedene Diplome oder ausreichende Berufserfahrung belegt werden. Der Unternehmensschalter überprüft die Zulassungsbedingungen zum Beruf und trägt Ihr Dossier in die ZUD ein, die eine Unternehmensnummer erteilt.

Zur Ausübung der freien (Architekt, Buchhalter, Rechtsanwalt, usw.) und medizinischen, bzw. paramedizinischen Berufe (Arzt, Krankenpfleger, usw.) müssen die jeweiligen Vorschriften der für den Beruf zuständigen Kammer eingehalten und dort das entsprechende Diplom und gegebenenfalls Berufserfahrung nachgewiesen werden. Sie müssen keinen Nachweis über Betriebsführungs-, bzw. Fachkenntnisse beim Unternehmensschalter hinterlegen.

Der Unternehmensschalter darf lediglich die Tätigkeiten in die ZUD eintragen, die innerhalb eines Jahres ausgeübt werden. Die ZUD stellt ein realistisches Bild aller in Belgien ausgeübten Tätigkeiten dar.

Der Unternehmensschalter kassiert die Gebühren für die Eintragung in die ZUD und stellt einen Auszug aus der ZUD aus. Bei der Mittelstandsvereinigung MSV DG können Sie alle Formalitäten bzgl. des Unternehmensschalters erledigen.

Die Aktivierung der Unternehmensnummer als MWST-Nummer

Seit dem 12. Juli 2021 müssen alle Eintragungen über die Anwendung https://finances.belgium.be/fr/Actualites/depot-electronique-obligatoire-formulaires-604-abc eingegeben werden.

Die Anmeldung bei einer Sozialversicherungskasse

Damit Sie Sozialleistungen beziehen können, müssen Sie pro Quartal Sozialbeiträge bezahlen. Sie melden sich bei einer Sozialversicherungskasse Ihrer Wahl an und dies spätestens einen Tag vor Tätigkeitsbeginn. Sie bezahlen vierteljährlich Sozialbeiträge je nach Höhe Ihres besteuerbaren Berufseinkommens.

Das Sozialstatut entspricht den Rechten und Pflichten der hauptberuflich Selbstständigen im Sozialbereich :

  • den Familienzulagen;
  • der Kranken- oder Invalidenversicherung;
  • der Pension;
  • der Sozialversicherung im Falle von Konkurs;
  • die Sozialversicherung im Falle von Zwangsaufgabe.

Es handelt sich um wichtige Vorteile für Sie und Ihre Familie !

Um als nebenberuflich Selbstständiger angesehen zu werden und somit reduzierte Beiträge zu zahlen, müssen Sie Ihrer Sozialversicherungskasse beweisen, dass Sie eine andere Tätigkeit (als Arbeitnehmer oder Beamter) ausüben. Selbst wenn Sie als nebenberuflich Selbstständiger Beiträge zahlen, erhalten Sie weiterhin die sozialen Vorteile des Sozialregimes, dem sie auf Grund Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit oder Ihres Statutes (Arbeitnehmer, Beamter) unterworfen sind. Sie erhalten keine zusätzlichen sozialen Rechte.

Der Anschluss bei der Krankenkasse

Sie melden sich bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl an und müssen als Selbstständiger Pflichtbeiträge pro Quartal bezahlen. Somit sind Sie sozialrechtlich komplett abgesichert.

Weitere Informationen

– Die Versicherungen:

Die notwendigen Pflichtversicherungen :

Sozialversicherung, Krankenkasse, Gebäudeversicherung, Arbeitsunfallversicherung bei Beschäftigung von Personal, Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht nur für einige Berufszweige (z.B. Anwälte, Versicherungsmakler,…), KFZ Haftpflichtversicherung.

Die freiwilligen Versicherungen :

Rechtschutzversicherung, Unfallversicherung des Betriebsleiters, Krankenhausversicherung, Versicherungen für Maschinenbruch, EDV, Risiken auf der Baustelle, Versicherung für garantiertes Einkommen, Lebensversicherung,….

 

– Die zusätzlichen Genehmigungen:

Je nach Tätigkeitssektor sind berufsspezifische Genehmigungen erforderlich.

Zur Ausübung dieser Berufe müssen spezifische Vorschriften eingehalten und gegebenenfalls Diplome oder Berufserfahrung in diesem Sektor nachgewiesen werden, um die entsprechende Lizenz, Bescheinigung oder Genehmigung für den Berufszugang zu erhalten.

Hier einige Beispiele von betroffenen Tätigkeiten : Alarmanlagenmontage, Altenpflege, Anlagenbüro, Bank-Versicherungen-Finanzen, Bauunternehmen, Behindertenpflege,

Campingplatz, Fahrschule, Kinderbetreuung, Personentransport, Privatdetektiv, Reisebüro,  Spirituosen und Tabak, usw.

– Bausektor : alle Unternehmen, die im Baufach tätig sind, müssen einen Jahresbeitrag beim Wissenschaftlichen Technischen Bauzentrum „Buildwise“ bezahlen.

Nahrungsmittelsektor : alle Tätigkeiten im Nahrungsmittelbereich unterliegen einer Eintragung bei der Föderalen Agentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (AFSCA). Es muss eine jährliche Gebühr bezahlt werden.

Kranken- und Invalidenversicherung (INAMI) : alle Tätigkeiten, die Krankheiten oder Invalidität betreffen, müssen bei der INAMI angemeldet sein.

 

– Gründungsberatung der WFG Ostbelgien:

Das eigene Unternehmen finanziell, rechtlich und strategisch auf stabile Beine zu stellen, erschwert für viele Gründer den Einstieg in eine erfolgreiche Selbständigkeit. Damit diese sich den Herausforderungen des Unternehmertums nicht alleine stellen müssen, bietet die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgien (WFG) verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung an.

Weitere Infos und Ansprechpartner unter : https://www.wfg.be/existenzgruendung-selbststaendigkeit/

Das vorliegende Dokument beinhaltet eine unverbindliche Zusammenfassung und sollte nur als eine allgemeine Information angesehen werden. Die MSV haftet nicht für Fehler oder Ungenauigkeiten, in den zur Verfügung gestellten Informationen. Jegliche Entscheidung, die auf Informationen beruhen, die die MSV erteilt, liegt allein in Ihrer Verantwortung.