Beihilfen für die Beratung beim Unternehmensberater oder dem Steuerberater durch die Wallonische Region. Die Beihilfe der Wallonischen Region besteht darin, dass bei einem maximalen Tageshonorar von 620 Euro, während maximal 40 Tagen, 50% der Honorarkosten zurückerstattet werden, und dies bis zu einem maximalen Betrag von 12.395 Euro pro Jahr.
MNISTERIUM DER WALLONISCHEN REGION
Generaldirektion für Wirtschaft und Arbeit
Die Beihilfe der Wallonischen Region besteht darin, dass bei einem maximalen Tageshonorar von 620 €, während maximal 40 Tagen, 50% der Honorarkosten zurückerstattet werden, und dies bis zu einem maximalen Betrag von 12.395€ pro Jahr.
MINISTERIUM DER WALLONISCHEN REGION
Generaldirektion für Wirtschaft und Arbeit
Direktion für kleine und mittlere Unternehmen
Direktion für Beratungsbeihilfen
Place de Wallonie 1 – Gebäude II
B-5100 Namur (Jambes)
Tel.: 081 33 42 80
Fax: 081 33 42 88
E-Mail: consultance.dgee@mrw.wallonie.be
Direktion für kleine und mittlere Unternehmen
Direktion für Beratungsbeihilfen
Place de Wallonie 1 – Gebäude II
B-5100 NAMUR (Jambes)
Tel.: 081 33 42 80
Fax: 081 33 42 88
E-Mail: consultance.dgee@mrw.wallonie.be
Einstellungsbeihilfen
AktiF und AktiF PLUS sind die neuen Förderprogramme der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Erste Informationen finden Sie hier:
http://www.adg.be/desktopdefault.aspx/tabid-6079/
Gegebenenfalls ist diese Prämie mit den LSS-Ermäßigungen für „Ältere Arbeitnehmer“ bzw. den „Ersten Einstellungen“ kombinierbar:
http://www.adg.be/desktopdefault.aspx/tabid-5339/9317_read-50627/
http://www.adg.be/desktopdefault.aspx/tabid-5339/9317_read-50626/
Weitere Infos : betriebsberatung@adg.be
Qualifizierung und Weiterbildung der Arbeitnehmer und Selbstständigen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft durch angepasste Rahmenbedingungen zu unterstützen, ist ein wichtiges Ziel, das die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft sich gesetzt hat. Vor diesem Hintergrund ist das Projekt BRAWO zustande gekommen.
Das Pilotprojekt BRAWO, dessen Kürzel für “Berufliche Aus- und Weiterbildungs-Offensive” steht, ermöglicht Erwerbstätigen, die in der DG ihren Arbeitsplatz und/oder ihren Wohnsitz haben, eine finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an qualitativ hochwertigen beruflichen Weiterbildungen im In- und Ausland.
Projekt BRAWO:
MINISTERIUM DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT
Abteilung Ausbildung, Beschäftigung und Europäische Programme
Gospert 1-5
B-4700 Eupen
Tel.:087 59 63 00
Aus- und Weiterbildung können sich jedoch nur auf Dauer und umfassend entwickeln, wenn auch eine angepasste Information über Weiterbildungsangebote in nah und fern gegeben ist. Dies geschieht vornehmlich durch die WIB (Weiterbildung – Information – Beratung), die Sie über eine kostenfreie Hotline (0800/92187) kompetent und individuell beraten kann.
Weiterbildungs-Hotline:
WIB
Weiterbildung – Information – Beratung
Gospertstraße 1
B-4700 Eupen
Tel.: 087 55 28 91
Weiterbildungshotline: 0800 92 187
E-Mail: wib@dgov.be
www.wib.be
Ausbildungsbeihilfen beim Arbeitsamt:
Private Unternehmen, welche Personal am Arbeitsplatz weiterbilden möchten, können in den Genuss einer Ausbildungsbeihilfe kommen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier https://adg.be/desktopdefault.aspx/tabid-6871/
Arbeitsamt
Vennbahnstrasse 4/2
4780 St.Vith
Tel.: 080/28 00 60
E-Mail: betriebsberatung@adg.be
Website: www.adg.be
MINISTERIUM DER WALLONISCHEN REGION
D.G.E.E.
Direction des PME
Place de Wallonie 1
Bâtiment III
B-51OO JAMBES
Tel.: 081 33 42 00
Tel.: 042 50 93 50
Internet: www.economie.wallonie.be
Weitere Infos erhalten Sie bei der WFG Ostbelgiens, Hauptstraße 54, 4780 ST. VITH oder Hütte 79 in 4700 Eupen.
Wallonische Exportagentur (AWEX)
Place Sainctelette 2
B-1080 Bruxelles
Tel.: 02 421 82 11
Fax: 02 421 87 87
Internet: www.awex.be
WFG Ostbelgien
Exportservice
Quartum Center – Hütte 79
B-4700 Eupen
Tel.: 087 56 82 01
Fax: 087 74 33 50
Internet: www.wfg.be
Commissariat Général au Tourisme
Place de la Wallonie 1
Bâtiment III
B-5100 Jambes
Tel.: 081 33 40 70
Fax: 081 33 40 77
Internet: www.economie.wallonie.be
- Steuerbefreiung für zusätzliches Personal:
Die Gewinne der Unternehmen, die weniger als 11 Arbeitnehmer (andere als der Betriebsleiter) beschäftigen, werden von der Steuer der natürlichen Personen oder der Körperschaftssteuer befreit für einen Betrag von 4.164,61€ pro Einheit des zusätzlichen beschäftigten Personals, dessen Bruttostundenlohn 10,51€ nicht übersteigt. Dies gilt nicht für zusätzliches, mit wissenschaftlicher Forschung oder mit Export beschäftigtem Personal. - Abzug für Investitionen:
Tätigt ein Unternehmen Investitionen, so hat es die Möglichkeit einen Prozentsatz dieses Anschaffungs- und Investitionswertes von seinen Gewinnen abzuziehen. Der Abzug gilt für das Steuerjahr, in dem die neuen Anschaffungen getätigt wurden. - Befreiung der Steuervorauszahlungen:
Jede natürliche Person, die sich das erste Mal hauptberuflich selbstständig macht, wird während 3 Jahren von der Verpflichtung Steuervorauszahlungen zu leisten freigestellt. Dies gilt auch für die Geschäftsführer eines Unternehmens. - Die Steuergutschrift:
Im Falle der Erhöhung der „Eigenmittel“ des Unternehmens kann eine Steuergutschrift von 10 % erwirkt werden. Das Steuerguthaben beläuft sich auf höchstens 3.718,40€ jährlich.Da für alle hier genannten Beihilfen nachgeprüft werden muss, ob der Selbstständige in den Genuss dieser steuerlichen Vorteile kommen kann oder nicht, sollte sich das Unternehmen direkt an das Finanzamt wenden.Finanzamt
Verwaltung der direkten Steuer
Vervierser Straße 8
B-4700 Eupen
Für Eupen
WFG Ostbelgien VoG
Quartum Center
Hütte 79/20
4700 EUPEN
Tel.: 087/56 82 01
Fax: 087/74 33 50
E-Mail: info@wfg.be
Für St.Vith
WFG Ostbelgien VoG
Hauptstraße 54
4780 St.Vith
Tel.: 080/28 00 12
Fax: 080/22 68 39
E-Mail: st.vith@wfg.be