Ubo-Register: Frist = 30. September 2019

Die Europäische Richtlinie 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verpflichtet die Mitgliedsstaaten Maßnahmen zu ergreifen. Die Frist wurde vom 31. März 2019 auf den 30. September 2019 verlängert.

Diese Maßnahmen wurden ergriffen, damit:

  • die in ihrem Gebiet eingetragenen Gesellschaften und Vereinigungen präzise und aktuelle Angaben zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern liefern.
  • ein zentrales Register mit Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern dieser juristischen Personen geschaffen wird, um den Zugang zu diesen Informationen zu erleichtern.Ein entsprechendes Register der wirtschaftlichen Eigentümer („UBO-Register“ für „Ultimate Beneficial Owner“) wurde innerhalb des Finanzministeriums geschaffen.Alle Gesellschaften, aber auch alle Vereinigungen wie VoG’s oder Stiftungen, müssen Informationen über die Personen liefern, die als wirtschaftliche Eigentümer gelten.Die Frist innerhalb der diese Informationen geliefert werden müssen, läuft am 30. September 2019 ab.Die Registrierung erfolgt über das Portal des Finanzministeriums: https://finanzen.belgium.be/de/E-services/registre-uboDort finden Sie auch weitere Informationen (ebenfalls in deutscher Sprache)

Quelle: www.weynand.be