Zahlungsunfähigkeit – Es gibt Auswege!
Seit mehreren Jahren bietet die VoG Agricall Landwirten in Schwierigkeiten kostenlose Hilfe an. Die Organisation verfügt über ein Netzwerk von Spezialisten, um Probleme der unterschiedlichsten Art anzupacken. Das Betätigungsfeld reicht vom Beistand in psychologischen und sozialen Notsituationen bis hin zur Beratung und Unterstützung bei wirtschaftlichen, technischen und finanziellen Schwierigkeiten.
Für die Beratung in Finanzfragen wurde ein spezieller Dienst namens Finagri eingerichtet. Dieser führt auf Anfrage ein globales Audit durch, wertet Finanzanalysen aus und zeigt Lösungswege auf. Dazu arbeitet man eng mit allen Akteuren aus dem landwirtschaftlichen Milieu zusammen, die zur Lösung der Liquiditätsengpässe oder Rentabilitätsdefizite und zur Sicherung des Fortbestands des Betriebs beitragen können. Nicht selten kommen dabei auch juristische Aspekte ins Spiel. Mit diesen beschäftigte sich jüngst eine Fachtagung in Namur. Neben den Güterstandsfragen und dem Erb- und Schenkungsrecht lag der Schwerpunkt auf den Optionen, die der Gesetzgeber im Fall von Zahlungsschwierigkeiten vorsieht. Anlass für diese Informationsveranstaltung war die im vergangenen Jahr in Kraft getretene Reform des Handelsrechts.
Die gerichtliche Reorganisation
Seit Mai 2018 ist die Unterscheidung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern inkl. Landwirte hinfällig. Seither gilt jede Person, die ihren Lebensunterhalt nicht als Arbeitnehmer verdient, sondern durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, als „Unternehmer“. Im Zuge dieser Reform wurde auch das bisherige Handelsgericht in Unternehmensgericht umgetauft.
Für die Landwirte und Freiberufler hat diese Umstufung zur Folge, dass sie die kollektive Schuldenregelung nicht mehr in Anspruch nehmen können; diese ist nunmehr ausschließlich der Privatsphäre vorbehalten. Stattdessen unterliegen Landwirte dem Unternehmensrecht, das ebenfalls eine Prozedur vorsieht, um Auswege aus einer Schuldensituation zu finden: die gerichtliche Reorganisation oder Umstrukturierung (auf Französisch: procédure de réorganisation judiciaire).
Jeder Unternehmer kann eine gerichtliche Umstrukturierung beantragen, wenn er den Fortbestand seines Betriebes aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten bedroht sieht.
Galgenfrist
Durch die Beantragung einer gerichtlichen Reorganisation werden alle laufenden Zahlungsforderungen der Gläubiger vorübergehend ausgesetzt. Um zulässig zu sein, müssen dem Antrag verschiedene buchhalterische Dokumente beigefügt sein: die beiden jüngsten Jahresabrechnungen, ein durch einen Betriebsrevisor oder einen Buchhalter erstellter Stand der Rechnungsführung und ein Haushaltsplan für die Dauer des Aufschubs. Darüber hinaus muss ein realistischer Umstrukturierungsplan erstellt werden mit genauen Vorstellungen davon, wie man die wirtschaftliche und finanzielle Situation in den Griff zu bekommen gedenkt.
Der Aufschub – die Galgenfrist – kann nur für maximal sechs Monate gewährt werden (mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung). Diese Frist muss genutzt werden, um einvernehmliche oder juristische Lösungen zu finden, die einen Konkurs abwenden. In der Zwischenzeit können die beruflichen Aktivitäten weitergeführt werden. Für die Lösungsfindung beauftragt das Unternehmensgericht einen Richter mit einer Reihe von Überprüfungen.
Fazit
Das neue Unternehmensrecht bietet Möglichkeiten, um sich aus der Zahlungsunfähigkeit zu befreien. Ultimative Option ist der Konkurs. Damit es nicht so weit kommt, muss der Landwirt und Unternehmer in Zahlungsschwierigkeit sich seiner finanziellen Situation stellen und die Initiative für eine gerichtliche Umstrukturierung in die Wege zu leiten.
Quelle: Der Bauer, Autor: Helmuth Veiders