Elektronische Bezahlmöglichkeit verpflichtend ab 1. Juli 2022

Ab 1. Juli 2022: Unternehmen müssen elektronische Bezahlmöglichkeit anbieten

Ab dem 1. Juli müssen alle Unternehmen in Belgien – ungeachtet der Größe – ihren Kunden mindestens eine Form der elektronischen Zahlung anbieten. Das Unternehmen kann dabei frei entscheiden, welche Option es den Verbrauchern anbietet. Dabei kann es sich um ein herkömmliches Zahlungskartenterminal (Bancontact), mobile Anwendungen (Smartphone oder Smartwatch – Dienste wie Payconiq) handeln. Es wird auch möglich sein, die Zahlung per Banküberweisung (z.B. MobilePay) als Alternative zu Bargeld anzubieten.

Sind Barzahlungen noch immer möglich?

Ja. Barzahlungen sind also weiterhin möglich, aber die Verbraucher müssen ab dem 1. Juli 2022 in jedem Geschäft die Möglichkeit haben, auf mindestens eine digitale Art zu bezahlen.

Wer ist betroffen?

Ein Unternehmen wird definiert als „jede natürliche Person oder juristische Person, die dauerhaft einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt, sowie deren Verbände“. Die Verpflichtung gilt also nicht nur für Unternehmen im üblichen Sinne, wie z. B. Kaufleute oder Supermärkte, sondern auch für Freiberufler und alle Personen, Verbände, Verwaltungen usw., die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, die mit den Verbrauchern in Verbindung stehen. Somit sind auch Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte usw. betroffen

Aber auch in öffentlichen Einrichtungen wie Schwimmbädern, Bibliotheken oder Kulturzentren müssen die Kunden elektronisch bezahlen können. Auch gemeinnützige Vereine können unter die Verpflichtung fallen, wenn sie „ein Produkt oder eine Dienstleistung auf wiederkehrender Basis zu wirtschaftlichen Zwecken verkaufen“.

Muss ich als Unternehmen elektronische Zahlungen anbieten, wenn der Kunde ein Unternehmen ist?

Nein. Die Verpflichtung, ein elektronisches Zahlungsmittel zur Verfügung zu stellen, gilt nur gegenüber Verbrauchern (in einer B2C-Beziehung) und nicht für Zahlungen zwischen Unternehmen (in einer B2B-Beziehung).

Das Unternehmen muss dem Verbraucher ein elektronisches Zahlungsmittel zur Verfügung stellen, wenn die Zahlung in Euro erfolgt und sowohl der Verbraucher als auch der Geschäftsmann physisch anwesend sind.

Was versteht man im Zusammenhang mit dem Gesetz unter einem elektronischen Zahlungsmittel?

Ein elektronisches Zahlungsinstrument ist ein anderes Zahlungsmittel als Münzen und Banknoten, das von einem Zahlungsdienstleister bereitgestellt wird. Beispiele für elektronische Zahlungsinstrumente sind die Bereitstellung eines Zahlungskartenterminals, Apps für Smartphones (wie Payconiq), kontaktlose Zahlungen, die Möglichkeit, per Banküberweisung zu bezahlen, usw. Dieses Konzept ist bewusst weit gefasst, um auf die technologischen Entwicklungen im Bereich der Zahlungen reagieren zu können.

Die folgenden Zahlungsmittel gelten nicht als elektronische Zahlungsmittel im Sinne des Gesetzes: Essensgutscheine, Ökoschecks und Konsumgutscheine, selbst wenn der Kunde eine Karte verwendet. Ebenso gelten Kryptowährungen und virtuelle Währungen nicht als elektronische Zahlungsmittel. Wenn ein Unternehmen also nur Bargeld und z. B. Essensgutscheine akzeptiert, verstößt es gegen die gesetzlichen Verpflichtungen.

Muss ich als Unternehmen eine bestimmte Methode wählen?

Nein. Das Unternehmen kann die elektronische Zahlungsmethode, die es zur Verfügung stellt, frei wählen und kann nicht verpflichtet werden, eine bestimmte Zahlungsmethode anzubieten. Es liegt natürlich sowohl im Interesse des Unternehmens als auch des Verbrauchers, dass die zur Verfügung gestellten elektronischen Zahlungsmethoden ausreichend zugänglich sind.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine elektronische Zahlungslösung benötige?

Es ist wichtig, dass sich jedes Unternehmen gut überlegt, welche Zahlungslösung es wählen soll, je nach Profil der Verbraucher (z. B. Touristen), Anzahl der Transaktionen, hohen oder niedrigen Zahlungsbeträgen, Präferenz für eine stationäre oder mobile Lösung, Miete oder Kauf eines Terminals, einmaligen oder wiederkehrenden Kosten usw.

Hierbei ist zu beachten, dass mobile Banküberweisungen kostenfrei sind und bei Kreditkartenzahlungen, PayPal, usw. Gebühren fällig werden.

Kann ich als Unternehmen für die Nutzung einer elektronischen Zahlungsmethode eine Gebühr erheben?

Nein. Es ist nicht erlaubt, Verbraucher für die Nutzung einer elektronischen Zahlungsmethode zur Kasse zu bitten.

Kann ich eine Mindestgrenze für elektronische Zahlungen vorsehen?

Nein. Wenn ein Verbraucher elektronisch bezahlen möchte, auch wenn es sich nur um einen kleinen Betrag handelt, muss dies möglich sein. Das Gesetz sieht diesbezüglich keine Ausnahmen vor.

Habe ich als Unternehmen Anspruch auf einen höheren Steuerabzug für die Kosten, die anfallen oder getragen werden, um elektronische Zahlungsmittel anzubieten?

Bis zum 21. Dezember 2022 haben Geschäftsleute Anspruch auf einen erhöhten Steuerabzug von 125 % für den Kauf eines Zahlungsterminals.

Ab wann muss ich der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen?

Die Verpflichtung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

Welche Folgen hat es, wenn ich dieser Verpflichtung nicht nachkomme?

Das Gesetz sieht eine Strafe für die Nichteinhaltung vor.