Erste Anhebungen der Altersrenten

In Erwartung der von der Föderalregierung anvisierten Rentenreform werden die niedrigsten Renten schrittweise bis 2024 erhöht. Die erste Phase beginnt am 1. Januar 2021. Die im Regierungsabkommen vorgesehene Anhebung der Mindestrente auf 1.500 Euro netto für eine vollständige Berufslaufbahn gilt für Angestellte, Selbstständige und Beamte, also für mehr als 706.000 Leistungsempfänger. Hinzu kommt die Erhöhung der Einkommensgarantie für Betagte (EGB), von der 106.000 Personen betroffen sind.

Zum 1. Januar 2021 wird die Mindestrente für Arbeitnehmer und Selbstständige um 2,65 Prozent erhöht, von 1.291 auf 1.326 Euro brutto bei einer vollen Laufbahn von 45 Jahren. Für einen Haushaltsvorstand steigt die Mindestrente von 1.614 auf 1.657 Euro. Für unvollständige Laufbahnen gilt weiterhin die anteilige Berechnung.

Ab 2021 wird außerdem die Altersrente von Selbstständigen auf die gleiche Weise berechnet wie die von Arbeitnehmern (mit dem vollen Berufseinkommen als Basis, statt wie bisher 69 %). Ein Selbstständiger mit einem Jahreseinkommen von z.B. 30.000 Euro erwirbt demnach ab 2021 für jedes Arbeitsjahr 127 Euro zusätzliche Rentenansprüche. Wer eine volle Berufslaufbahn von 45 Jahren absolviert hat, erhält nach der Reform jedes Jahr 5.552 Euro mehr Rente.

Die Einkommensgarantie für Betagte (EGB), eine Leistung für über 65-Jährige, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, wird um 2,58 Prozent angehoben.

Am 1. Januar 2021 wird außerdem die Schwelle angehoben, ab der ein Rentner den Beitrag zur Kranken- und Invaliditätsversicherung (KIV-Beitrag) zu zahlen hat.

Neue Rentenreform in Vorbereitung

Neben der im Koalitionsvertrag versprochenen Erhöhung der Mindestrente auf 1.500 Euro, wird eine weitere, gründliche Reform der Altersversorgung ausgearbeitet. Das Ziel: Mehr Menschen länger arbeiten lassen – für eine höhere gesetzliche Rente. Das zentrale Ziel ist es, die Beschäftigungsquote bis 2030 auf 80 Prozent (der 20- bis 64-Jährigen) zu erhöhen. Derzeit liegt sie bei 70 %.

Die von der Regierung Michel (MR) beschlossene schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters wird nicht rückgängig gemacht: Ab 2025 wird demnach das gesetzliche Renteneintrittsalter auf 66 und ab 2030 auf 67 Jahre erhöht. Von einer günstigeren Rentenregelung für schwere Berufe ist derzeit keine Rede mehr.

Um die effektive Laufbahndauer zu erhöhen, soll die Teilzeitrente (teils Rente, teils Arbeitseinkommen) eingeführt werden.

Die Hinterbliebenenrente soll angepasst werden.