Verzugszinsen in Steuersachen – Keine Veränderung in 2024

Verzugszinsen in Steuersachen – keine Veränderung in 2024

Was die Direkten Steuern (Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Berufssteuervorabzug, usw.) anbelangt, gibt es schon seit einigen Jahren abweichende Bestimmungen zum „normalen“, legalen Zinssatz von 7 %.

In Sachen Mehrwertsteuer ist das seit 2023 ebenfalls der Fall.

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass im Laufe des dritten Quartals eines jeden Jahres, die entsprechenden Zinssätze des kommenden Jahres bestimmt werden.

Für 2024 ist das jetzt geschehen und es wird keine Veränderungen im Vergleich zu 2023 geben:

  • Direkte Steuern: Der Steuerzahler schuldet 4 % Verzugszinsen und kann mit 2 % Habenzinsen rechnen, wenn die Steuerverwaltung ihm Steuern schuldet.
  • MwSt.: Hier betragen die Verzugszinsen 8 % (!) und auch hier sind die Habenzinsen 2 % niedriger, d.h. 6 %.

 

 

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