Zusätzliche freiwillige Überstunden

Die während der Gesundheitskrise in den Jahren 2021 und 2022 eingeführten sogenannten „Konjunkturüberstunden“ oder “Relance-Stunden” werden für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Es handelt sich um 120 Stunden, die von Sozialabgaben und Steuern befreit sind und zusätzlich zu den 130 (bzw. aktuell 180) freiwilligen jährlichen Überstunden geleistet werden können. Der Arbeitnehmer erhält also seinen Bruttolohn direkt in die Tasche, was für den Arbeitgeber geringere Lohnkosten bedeutet. Trotzdem sind diese Koste normal abziehbar. Vor dem 1. Juli 2023 dürfen keine Relance-Stunden geleistet werden.

Sozial- und Steuerbefreiung für Relance-Stunden

  • Auf Relance-Stunden werden keine LSS-Beiträge fällig.
  • Relance-Stunden unterliegen nicht dem Berufssteuervorabzug oder der Steuer für natürliche Personen.
  • Die Befreiung der Relance-Stunden gilt pro Steuerpflichtigen, nicht pro Arbeitgeber. So erhält ein Arbeitnehmer, der im ersten Halbjahr 2024 für Arbeitgeber A und im zweiten Halbjahr 2024 für Arbeitgeber B gearbeitet hat, nicht ein steuerfreies Kontingent von zweimal 120 Relancestunden, sondern nur ein einziges steuerfreies Kontingent von 120 Relance-Stunden für das Jahr 2024. Jeder Arbeitgeber muss sich daher bei seinem Arbeitnehmer erkundigen, ob er im Laufe des Jahres nicht bereits bei einem anderen Arbeitgeber Relance-Stunden geleistet hat. Wenn ein Arbeitnehmer, der während desselben Jahres bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist, auch Vergütungen für freiwillige Nettoüberstunden im Horeca-Sektor erhält (= 300 oder 360 Stunden), wird diese Stundenzahl um die Anzahl der Relance-Stunden verringert.

Ab wann können diese Relance-Stunden in Anspruch genommen werden?

Der Gesetzentwurf vom 26. Juni 2023 muss noch verabschiedet werden. Erst dann wird er in Kraft treten und rückwirkend ab dem 1. Juli 2023 gelten. Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald die gesetzlichen Bestimmungen im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden.